KI in der Heilmittelpraxis 2026: Was Physio-, Ergo- und Logopädie-Praxen rechtlich beachten müssen
Diese Seite gibt Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Der EU AI Act wird derzeit durch den „Digital Omnibus on AI“ angepasst; bis zur Veröffentlichung im EU-Amtsblatt gilt formal der ursprüngliche Text. (Stand: Juni 2026)
Die kurze Antwort#
Ab 2026 bewegen sich Heilmittelpraxen, die KI einsetzen, in drei Rechtsbereichen gleichzeitig: dem EU AI Act, der DSGVO zusammen mit §203 StGB (Berufsgeheimnis) und dem Haftungsrecht nach §630a und §630h BGB. Für die meisten Praxen ist der entscheidende Stichtag der 2. August 2026: Ab dann gelten die Transparenzpflichten des EU AI Act für KI-Telefonassistenten, KI-generierte Praxis-Texte und Audio-Mitschriften aus Behandlungen. Weitere Stichtage folgen 2026 bis 2028, gestaffelt je nach Anwendungsfall. Der Rest dieses Beitrags ordnet ein, was das für Physio-, Ergo- und Logopädie-Praxen konkret bedeutet: vom Vertragsrahmen mit den Krankenkassen bis zur Haftung, wenn die KI Mist baut.
Welche Stichtage 2026 bis 2028 zählen#
2. August 2026
Transparenzpflichten (Art. 50)
2. Dezember 2026
Watermarking-Übergangsfrist
2. August 2028
Hochrisiko-KI (Klasse IIa+)
Der Zeitplan des EU AI Act ist für Heilmittelpraxen kein einheitlicher Block. Welcher Stichtag für deine Praxis relevant ist, hängt davon ab, welche Art von KI-Tool du einsetzt.
Der wichtigste Termin für das operative Team ist der 2. August 2026. Ab dann gelten die Transparenzpflichten nach Art. 50 EU AI Act: KI-Telefonassistenten müssen sich als KI zu erkennen geben, KI-generierte öffentliche Texte mit gesundheitspolitischem Bezug müssen gekennzeichnet sein. Dieser Termin ist omnibus-unabhängig und gilt so, wie er im ursprünglichen Verordnungstext steht.
Für dich als Inhaberin kommt am 2. Dezember 2026 ein zweiter Termin hinzu, der weniger die Praxis selbst als die Anbieter trifft: Die Übergangsfrist für technisches Watermarking von KI-generierten Inhalten läuft aus. Das heißt konkret, dass du bei deinem KI-Anbieter nachfragen kannst, ob und wie er diese Kennzeichnungspflicht technisch umsetzt.
Der 2. August 2028 betrifft Hochrisiko-KI, also KI-Medizinprodukte der Klasse IIa und höher. Ab dann greift das vollständige Hochrisiko-Regime des EU AI Act für diese Systeme. Für Praxen, die Ambient-Dokumentation, Spracherkennung oder KI-Terminassistenz einsetzen, ist das eine Entwarnung: Diese Tools fallen nicht in die Hochrisiko-Kategorie. Relevant wird 2028 erst, wenn KI-gestützte Diagnostiksoftware im Einsatz ist, die in klinische Entscheidungen eingreift und als Medizinprodukt Klasse IIa eingestuft ist.
Für die meisten Heilmittelpraxen bedeutet das: Ein konkreter Handlungsbedarf liegt jetzt beim 2. August 2026. Alles andere ist Beobachtungsaufgabe, keine operative Pflicht.
KI-Kompetenz aufbauen (Art. 4 EU AI Act)#
Für Heilmittelpraxen bedeutet der EU AI Act in der Regel eine einzige direkte Betreiberpflicht: die KI-Kompetenz im Team nach Art. 4. Die langen Pflichtenkataloge zu Konformitätsbewertung, technischer Dokumentation und Marktüberwachung gelten für die Hersteller der Tools, nicht für die Praxis. Heilmittelpraxen sind rechtlich Betreiberinnen, keine Anbieterinnen. Was für dich übrig bleibt, ist überschaubarer, als Anbieter-Materialien es darstellen.
Seit dem 2. Februar 2025 verpflichtet Art. 4 in seiner ursprünglichen Fassung Anbieter und Betreiber, ein „ausreichendes Niveau an KI-Kompetenz“ beim eigenen Personal sicherzustellen. Das ist eine Ergebnispflicht. Mit dem Digital Omnibus on AI, einem Änderungspaket der EU-Kommission, wird daraus eine Bemühungspflicht. Praxen müssen dann „geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung von KI-Kompetenz“ beim Personal zu unterstützen. Bis zur Veröffentlichung des Omnibus im EU-Amtsblatt gilt formal noch die ursprüngliche Fassung, danach die angepasste Fassung.
Für den Praxisalltag macht das weniger Unterschied, als die Formulierung vermuten lässt. KI-Kompetenz im Team bleibt aus zwei Gründen erforderlich, die unabhängig vom AI Act greifen.
Der erste Grund ist §630a BGB. Er verpflichtet auf den fachlichen Standard der jeweiligen Berufsgruppe. Wer ein KI-Tool einsetzt, ohne zu verstehen, was es leistet und wo es typisch danebenliegt, wahrt diesen Standard nicht zuverlässig. Ein KI-Entwurf, der eine falsche ICF-Kategorie in den Verlaufsbericht schreibt und vom Team durchgewinkt wird, weil niemand weiß, worauf zu achten ist, ist ein Fachstandard-Problem. Was Art. 4 vorschreibt oder nicht, ändert daran nichts.
Der zweite Grund ist §203 StGB. Die Schweigepflicht endet nicht beim KI-Einsatz. Wer ein Tool einsetzt, ohne dessen Datenflüsse zu kennen (wo werden Eingaben verarbeitet, wer hat technisch Zugriff, was geschieht mit den Daten nach Verarbeitung), riskiert eine Schweigepflichtverletzung, ohne sie zu bemerken.
Ein Sonderfall sind Praxen, die ein KI-Medizinprodukt der Klasse IIa einsetzen. Ein Beispiel: KI-gestützte Diagnostiksoftware für Aphasie oder Dysarthrie, die aus Sprach- und Schluckbefunden automatisiert eine differenzialdiagnostische Einschätzung ableitet und damit in die klinische Entscheidung eingreift. Solche Systeme können als Medizinprodukt Klasse IIa eingestuft sein; ab dem 2. August 2028 greift dann das Hochrisiko-Regime des EU AI Act vollständig. KI-Dokumentationsassistenz, Spracherkennung zur Mitschrift und Terminassistenz sind keine Hochrisiko-KI.
Konkret brauchst du als Praxisinhaberin keinen Schein und kein Zertifikat. Was zählt, ist ein Team, das mit dem jeweiligen Tool einschätzen kann, was es gut macht, wo es regelmäßig danebenliegt und welche Daten bei welchem Klick wohin fließen. Das ist mehr als das fünfminütige Onboarding-Video, das viele Tools mitliefern. Aber kein externes Zertifikat, kein eigenes Schulungssystem.
Patientendaten schützen: DSGVO und §203 StGB#
Beim KI-Einsatz mit Patientendaten greifen in deutschen Heilmittelpraxen zwei Rechtsschichten gleichzeitig. Die DSGVO regelt den europäischen Datenschutz, §203 StGB schützt zusätzlich die Berufsverschwiegenheit der Heilmittelberufe. Beide gelten unabhängig voneinander, und beide müssen erfüllt sein, bevor ein KI-Tool im Praxisalltag laufen darf.
Gesundheitsdaten sind besonders geschützt (Art. 9 DSGVO)
Patientendaten in deiner Heilmittelpraxis fallen unter Art. 9 DSGVO und damit unter den höchsten Schutzmaßstab, den die DSGVO kennt. Anders als bei einer normalen Adressdatenbank reicht hier kein „berechtigtes Interesse“ als Rechtsgrundlage. Du brauchst entweder eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person oder eine spezifische gesetzliche Grundlage, in der Heilmittelpraxis typischerweise Art. 9 Abs. 2 Buchst. h DSGVO in Verbindung mit §22 BDSG (Gesundheitsversorgung).
Im KI-Kontext heißt das: Jede Eingabe in ein KI-Tool, die einen Patienten identifizierbar macht, ist eine Verarbeitung von Gesundheitsdaten im Sinne von Art. 9. Das gilt auch dann, wenn der Name nicht ausgeschrieben wird. Diagnose, Geburtsjahr und Postleitzahl zusammen können eine Person identifizierbar machen. Je kleiner die Patientenkohorte und je spezifischer die Diagnose, desto schneller. Der vermeintlich „anonymisierte“ Eintrag „45-jährige Patientin mit Aphasie nach Mediainfarkt“ ist in einer mittelgroßen Stadt unter Umständen eindeutig.
Das Tool muss von Anfang an so eingesetzt werden, dass die Verarbeitung rechtlich gedeckt ist. Das schließt aus, dass mal eben ChatGPT für eine Berichtsformulierung mit echten Patientendaten gefüttert wird, ohne dass Einwilligung und Vertragsgrundlage geklärt sind und der Anbieter geprüft wurde.
AVV und DSFA: was die DSGVO vom Anbieter verlangt (Art. 28, Art. 35 DSGVO)
Sobald ein externer Anbieter Patientendaten in deinem Auftrag verarbeitet, brauchst du einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO. Bei Cloud-KI ist das fast immer der Fall, weil die Daten den Anbieter-Server erreichen und dort verarbeitet werden. Der AVV regelt, dass der Anbieter nur auf deine Weisung handelt, welche Sicherheitsmaßnahmen er einsetzt, wie Daten am Ende der Zusammenarbeit gelöscht werden und welche Unterauftragnehmer er einbinden darf.
Seriöse Anbieter liefern fertige AVV-Vorlagen mit. Was du selbst prüfen musst: Welche Unterauftragnehmer im Vertrag stehen (sitzen die in der EU?), welche Sicherheitsmaßnahmen konkret zugesagt werden (Verschlüsselung wo, Zugriffsbeschränkungen wie, Audit-Möglichkeiten), und ob Trainingsnutzung deiner Eingaben ausgeschlossen ist.
Bei systematischem KI-Einsatz mit Gesundheitsdaten kommt eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach Art. 35 DSGVO hinzu. Das ist eine strukturierte Risikobewertung, die du dokumentieren musst, bevor das Tool produktiv läuft.
Der AVV regelt das Verhältnis zum Anbieter. Was er nicht regelt, ist die strafrechtliche Schweigepflicht in der Heilmittelpraxis.
Das Berufsgeheimnis bleibt strikt (§203 StGB)
§203 StGB stellt das Berufsgeheimnis der Heilmittelberufe unter Strafe. Patientendaten dürfen grundsätzlich nicht an Dritte gelangen, und das gilt im KI-Einsatz weiter, weil cloudbasierte Tools die Daten technisch an einen Dritten übermitteln, auch wenn der Anbieter einen AVV unterschrieben hat. Strafrechtlich ist „Dritter“ jeder, der nicht selbst Träger der Schweigepflicht und auch nicht Teil des engeren Praxisbetriebs ist. Damit ist ein Cloud-Anbieter strafrechtlich gesehen ein Dritter.
Wer trotzdem Patientendaten an Dritte gelangen lässt, ohne dass eine Rechtfertigung greift, erfüllt den Tatbestand. Die Strafdrohung reicht bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen bis zu zwei Jahren. Hinzu kommen mögliche berufsrechtliche Konsequenzen über die zuständige Aufsichtsbehörde.
Rechtfertigungsgrundlagen gibt es im Wesentlichen zwei: die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person und die gesetzliche Erlaubnis. Die wichtigste gesetzliche Erlaubnis im KI-Kontext steht in §203 Abs. 3 StGB.
§203 Abs. 3 erlaubt die Einbindung sonstiger mitwirkender Personen unter engen Bedingungen. Erforderlich sind eine nachweisbare Verpflichtung des Anbieters und seiner Mitarbeitenden zur Verschwiegenheit, in der Praxis regelmäßig in Schriftform, die sachliche Erforderlichkeit der Einbindung, und eine sorgfältige, dokumentierte Auswahl des Anbieters. Wer einen Cloud-KI-Anbieter einsetzt, ohne dass diese drei Punkte sauber stehen, hat keine Rechtfertigung nach Abs. 3.
AVV nach Art. 28 DSGVO und Verpflichtungserklärung nach §203 Abs. 4 StGB sind zwei verschiedene Dokumente, die zwei verschiedene Rechtsebenen abdecken. Manche Anbieter führen beides zusammen, manche nur eines. Wer hier nur den AVV bekommt und keine §203-Verpflichtung, hat datenschutzrechtlich vielleicht alles, strafrechtlich aber eine Lücke.
Transparenz gegenüber Patienten (Art. 50 EU AI Act)#
Art. 50 EU AI Act greift ab dem 2. August 2026. Für Heilmittelpraxen sind vor allem drei Konstellationen relevant: KI-Telefonassistenten, KI-Chatbots auf der Praxis-Website und KI-generierte öffentliche Praxis-Texte. Hinzu kommt ein Sonderfall, der vor allem die Logopädie betrifft: KI-Tools, die aus der Stimme Emotionen ableiten. In allen Fällen müssen Patientinnen und Patienten erkennen können, dass KI im Spiel ist.
Direkte KI-Interaktion: Voicebots und Chatbots (Art. 50 Abs. 1)
Wer einen KI-Telefonassistenten zur Terminvergabe einsetzt oder einen KI-Chatbot auf der Praxis-Website laufen lässt, muss die Anruferin oder Besucherin darüber informieren, dass sie mit einer KI spricht. Die Information muss spätestens beim ersten Kontakt erfolgen, und sie muss klar und unmissverständlich sein. Ein versteckter Hinweis im Impressum reicht nicht.
Der konkrete Wortlaut ist nicht vorgeschrieben. Eine schlichte Eröffnung reicht: „Hallo, ich bin der KI-Telefonassistent von Praxis Müller, wie kann ich Ihnen helfen?“ Damit ist die Pflicht erfüllt, ohne dass eine juristische Formel die Patientenkommunikation steifer macht als nötig.
Eine Ausnahme: Wenn aus dem Kontext offensichtlich ist, dass es sich um KI handelt, entfällt die Hinweispflicht. Verlassen würde ich mich darauf nicht. Moderne Voicebots können so natürlich klingen, dass Patientinnen sie nicht als KI erkennen. Der Hinweis ist im Zweifel der sichere Weg.
Stimmanalyse und Emotionserkennung (Art. 50 Abs. 3)
Art. 50 Abs. 3 betrifft KI-Systeme, die Emotionen erkennen oder Personen biometrisch kategorisieren. Erfasst sind nur Heilmittel-Tools, die tatsächlich Emotionen ableiten oder biometrisch kategorisieren. In der Logopädie kann das einschlägig sein, wenn KI-Tools Emotionen aus der Stimme ableiten. Reine akustische Funktionsanalyse, etwa zur Messung von Stimmqualität bei Dysphonie, zielt dagegen auf Funktionsparameter, nicht auf Emotionen.
KI-generierte öffentliche Texte (Art. 50 Abs. 4)
Art. 50 Abs. 4 Unterabs. 2 verlangt für Betreiberinnen eine Kennzeichnung KI-generierter oder KI-bearbeiteter Inhalte, die der Öffentlichkeit präsentiert werden und sich auf „Angelegenheiten von öffentlichem Interesse“ beziehen. Rechtlich erforderlich ist die Kennzeichnung bei Beiträgen mit gesundheitspolitischem Bezug. Bei reinen Leistungsbeschreibungen ist sie nach derzeitiger Auslegung nicht zwingend.
Pragmatisch empfehle ich, im Zweifel zu kennzeichnen. Das ist transparent gegenüber Patientinnen und schützt im Streitfall. Ein Satz unter dem Beitrag reicht: „Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.“
Zwei Entscheidungen kannst du intern treffen. Wie eröffnet dein KI-Telefonassistent das Gespräch? Ein Satz reicht, und er sollte klingen wie deine Praxis, nicht wie eine Datenschutzerklärung. Ab welchem KI-Anteil kennzeichnest du veröffentlichte Texte? Diese Entscheidung dokumentiert zu haben trägt dich im Streitfall, auch wenn die Grenze noch nicht höchstrichterlich geklärt ist.
Was du intern dokumentieren solltest (und warum)#
Zwei verschiedene Logiken zwingen dich, den KI-Einsatz in der Praxis schriftlich festzuhalten. Die eine ist eine echte Dokumentationspflicht: Art. 30 DSGVO verlangt von dir ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, und KI-Tools, die Patientendaten verarbeiten, gehören dort hinein. Die andere ist eine Beweislogik: Art. 4 EU AI Act verlangt KI-Kompetenz im Team, schreibt aber keinen formalen Nachweis vor. Wer im Streitfall trotzdem etwas vorzeigen kann, steht besser da.
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO)
Art. 30 DSGVO verpflichtet Verantwortliche, ein Verzeichnis ihrer Verarbeitungstätigkeiten zu führen. Die KMU-Ausnahme in Art. 30 Abs. 5 DSGVO greift für Heilmittelpraxen nicht: Sobald regelmäßig Gesundheitsdaten verarbeitet werden, gilt die Pflicht unabhängig von der Praxisgröße.
Sobald ein KI-Tool Patientendaten verarbeitet, ist es eine eigene Verarbeitungstätigkeit. Drei Stellen, an denen das Verzeichnis lückenhaft wird:
Die erste: Das KI-Tool taucht im Verzeichnis gar nicht auf. Die Praxisverwaltungssoftware ist eingetragen, das KI-Tool fehlt.
Die zweite: Die Trainingsnutzung der Eingaben ist nicht als Zweck erfasst. Es gibt Anbieter, die sich vorbehalten, Eingaben für Modelltraining zu nutzen, und solche, die das vertraglich ausschließen.
Die dritte: Der Drittlandtransfer fehlt. Sobald der KI-Anbieter Unterauftragnehmer außerhalb der EU einbindet, ist das ein Drittlandtransfer im Sinne der DSGVO.
Nachweis der KI-Kompetenz im Team
Art. 4 EU AI Act verlangt von Betreiberinnen, dass ihr Personal mit KI-Tools angemessen umgehen kann. Ein formales Zertifikat schreibt der AI Act nicht vor. Im Streitfall solltest du aber zeigen können, dass du dich um diese Kompetenz gekümmert hast.
Drei Formen davon funktionieren in einer Heilmittelpraxis ohne großen Aufwand: Schulungsnotizen mit Datum, eine interne Handhabungsregel für das Tool (ein bis zwei Seiten), und Team-Briefings als Vermerk bei Tool-Updates oder neuen Funktionen.
Keine Registrierungspflicht für Praxen (Art. 49/71 EU AI Act)
Art. 49 und 71 EU AI Act schaffen ein EU-weites Register für Hochrisiko-KI-Systeme. Die Einträge dort sind Aufgabe der Anbieter, nicht der Betreiberinnen. Eine Heilmittelpraxis, die ein KI-Tool nutzt, muss sich nicht in dieses Register eintragen. Wer behauptet, dass Praxen sich „bei der EU melden“ müssten, verwechselt Anbieter- und Betreiberpflichten.
Du brauchst kein Compliance-Archiv und meldest dich nirgendwo zentral an. Was du brauchst, ist eine schlanke Datei, in die das KI-Tool als eigene Position eingepflegt ist und in der die Schulungs- und Handhabungsspuren mitlaufen.
Wer entscheidet: Mensch oder KI?#
Die kurze Antwort: Du. Auch dann, wenn ein KI-Tool den Entwurf liefert. Aber die Begründung ist wichtiger als die Antwort, weil sie zeigt, warum dieses Prinzip in jeder Heilmittelpraxis greift, unabhängig vom EU AI Act.
§630a BGB verpflichtet dich auf den fachlichen Standard deiner Berufsgruppe. In der Physiotherapie, der Ergotherapie und der Logopädie ist das jeweils ein eigener Standard. Er ergibt sich aus Berufspraxis, Leitlinien und fachlichem Konsens, nicht aus dem Werkzeug, mit dem du arbeitest.
Im Praxisalltag mit KI-Tools führt §630a zu einer einfachen Regel: Die KI macht einen Vorschlag, du entscheidest. Der Entwurf aus der Sprachdokumentation ist Material, kein Bericht. Der KI-Befundtext ist eine Vorlage, kein Befund. Bevor etwas in die Patientenakte oder in einen Bericht an die verordnende Ärztin geht, hast du es gelesen, geprüft und freigegeben. Beim Theraband musst du nichts korrigieren. Beim KI-Entwurf schon.
Drei Situationen, je eine pro Berufsgruppe:
In der Physiotherapie übernimmt ein KI-Entwurf den Übungsplan, greift aber eine Kontraindikation aus der Anamnese nicht auf. Wenn der Plan ungeprüft an die Patientin geht, hat nicht die KI den Fachstandard verfehlt. Du hast es.
In der Ergotherapie klingt ein KI-Befundtext normgerecht nach ICF, wählt aber an einer Stelle die falsche Kategorie. Wer den Text durchwinkt, ohne die Kategorisierung gegen den eigenen Befund zu spiegeln, dokumentiert nicht, was beobachtet wurde.
In der Logopädie schreibt das Modell einen Verlaufsbericht für eine Aphasie-Patientin und überzeichnet die Fortschritte, weil es auf Plausibilität statt auf Befund optimiert. Der Bericht liest sich konsistent. Stimmen tut er nicht.
Der EU AI Act adressiert das gleiche Prinzip in Art. 14, allerdings nur für Hochrisiko-KI. Sprachdokumentation und Terminassistenz sind keine Hochrisiko-KI. Für die meisten Praxen bleibt §630a der entscheidende Maßstab, weil er auch dort gilt, wo Art. 14 nicht greift.
Über den Fachstandard entscheidet die Stelle zwischen KI-Ausgabe und Freigabe: das Lesen des Entwurfs, bevor er in die Akte geht.
Haftung: Wer steht gerade, wenn der KI-Entwurf danebenliegt?#
Wenn ein KI-Entwurf den Fachstandard verfehlt und du ihn ungeprüft übernimmst, ist die Antwort kurz: Du stehst gerade. Der EU AI Act regelt das nicht, der Behandlungsvertrag tut es. Was im Streitfall genau passiert, hängt von zwei Paragraphen ab. §630a BGB setzt den Maßstab. §630h BGB regelt, wer im Schadensfall was beweisen muss.
Vom Fachstandard zur Beweislast (§630a und §630h BGB)
§630a verpflichtet dich auf den fachlichen Standard deiner Berufsgruppe. Das gilt auch dann, wenn der Text aus einem KI-Tool kommt. Der Behandlungsvertrag interessiert sich für die Aussage, die in der Patientenakte landet.
Wenn ein Schaden eingetreten ist, kommt §630h ins Spiel. Zwei Absätze sind im KI-Kontext besonders wichtig.
§630h Abs. 3 trifft, wer schlecht dokumentiert. Wenn eine medizinisch gebotene wesentliche Maßnahme nicht aus der Patientenakte hervorgeht, wird vermutet, dass sie nicht erfolgt ist. Eine knappe Spur in der Akte, die zeigt, dass du den Entwurf geprüft und gegebenenfalls korrigiert hast, ist das Mittel, das im Beweislast-Fall trägt.
§630h Abs. 5 ist die scharfe Variante. Bei einem groben Behandlungsfehler kehrt sich die Beweislast für die Kausalität um. Ein KI-Entwurf, der einen offensichtlichen Fachstandard-Verstoß enthält und ungeprüft übernommen wird, kann unter Umständen als grober Behandlungsfehler gewertet werden, wenn der Verstoß bei normaler Prüfung offensichtlich gewesen wäre.
Drei Heilmittel-Beispiele
Wie sich das konkret übersetzt, zeigt für jede Berufsgruppe ein Szenario.
Physiotherapie. Der KI-Entwurf für den Verlaufsbericht übernimmt eine Reaktionsbeschreibung aus der vorherigen Behandlungseinheit, die für den aktuellen Termin nicht zutrifft. Der Entwurf geht ungeprüft in die Patientenakte. Dokumentiert ist damit eine Reaktion, die an diesem Termin nicht beobachtet wurde.
Was passiert haftungsrechtlich? §630h Abs. 3 greift: Was nicht in der Akte steht, gilt als nicht geschehen, und was falsch in der Akte steht, ist im Streitfall das, was zählt. Dass die KI den Entwurf geliefert hat, ist kein Argument. Die Freigabe ohne Prüfung liegt bei dir.
Ergotherapie. Ein KI-Befundtext kategorisiert eine Beobachtung nach ICF, wählt aber die falsche Kategorie. Der Text wird in den Bericht an die verordnende Ärztin übernommen. Bleibt der Fehler ohne fachliche Folgen, ist es ein Dokumentationsmangel. Stützt sich aber eine Folgeentscheidung auf die falsche Kategorisierung, wird daraus ein Behandlungsmangel mit Beweislastfolgen.
Logopädie. Das Modell schreibt einen Verlaufsbericht für ein Kind mit einer Sprachentwicklungsstörung und überzeichnet die Fortschritte im Wortschatz, die so nicht stattgefunden haben. Geht der Bericht ungeprüft an die verordnende Ärztin und stützt sich die Entscheidung über die Heilmittelfortsetzung darauf, ist eine falsche fachliche Aussage in fremder Hand.
Für alle drei Berufsgruppen liegt der haftungsrechtliche Unterschied zwischen einem Entwurf, der geprüft und vermerkt wurde, und einem, der es nicht wurde. Den Vermerk zu setzen ist eine Minute. Im Streitfall ist es der Unterschied zwischen einer Akte, in der die Prüfung erkennbar ist, und einer, in der sie es nicht ist.
Was §125 SGB V für KI-Doku bedeutet#
Für Heilmittelpraxen gilt ein eigener Vertragsrahmen, den Arztpraxen nicht kennen. Maßgeblich ist §125 Abs. 1 SGB V anstelle des Bundesmantelvertrags nach §82 SGB V. Die Verträge nach §125 werden zwischen GKV-Spitzenverband und den Heilmittelverbänden geschlossen, getrennt für Physiotherapie, Ergotherapie und Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie. KI-generierte Dokumentation, die datenschutzrechtlich sauber ist, kann an diesen berufsgruppenspezifischen Inhaltsanforderungen scheitern. Die sprachliche Qualität des Entwurfs schützt davor nicht.
Diese Verträge schreiben für jede Behandlungseinheit eine Verlaufsdokumentation vor. Gefordert sind die erbrachte Leistung, die therapeutische Reaktion oder Wirkung sowie Besonderheiten bei der Durchführung.
Heilmittel-Doku: Was die Verträge nach §125 SGB V konkret fordern#
Zwei peer-reviewte Studien zeigen, dass KI-gestützte Dokumentation den Zeitaufwand reduziert: eine Meta-Analyse im BMC Medical Informatics mit einem standardisierten Mittelwertunterschied von -0,72 über 14 gepoolte Studien, und die PYSA-Studie der Charité mit einer adjustierten Reduktion von 28 Prozent in der stationären Langzeitpflege. Direkte Studien aus Heilmittelpraxen stehen noch aus. Was die Studien nicht messen: ob der KI-Entwurf die vertraglichen Inhaltsanforderungen der jeweiligen Berufsgruppe erfüllt.
Alle drei Berufsgruppen haben einen gemeinsamen Mindestkonsens für die Verlaufsdokumentation: erbrachte Leistung, therapeutische Reaktion oder Wirkung, gegebenenfalls Besonderheiten. Die konkrete Inhaltslogik unterscheidet sich von Berufsgruppe zu Berufsgruppe.
Verlaufsdokumentation je Behandlungseinheit
In der Physiotherapie verlangt Anlage 1 Ziffer 8 für jede Behandlungseinheit die im einzelnen erbrachte Leistung, die Reaktion des Patienten und gegebenenfalls Besonderheiten bei der Durchführung. „Reaktion des Patienten“ ist Beobachtung, kein Schluss. Ein KI-Entwurf, der aus der erbrachten Leistung eine plausible Patientenreaktion ableitet, ohne dass diese Reaktion tatsächlich beobachtet wurde, geht über den Vertragsrahmen hinaus.
In der Ergotherapie ist die Inhaltsanforderung dichter. Anlage 1 Ziffer 3 verlangt die im Einzelnen erbrachte Leistung und deren therapeutische Wirkung auf die funktionellen und strukturellen Schädigungen, sowie auf die Beeinträchtigungen der Aktivitäten und Teilhabe und auf die Kontextfaktoren. Das ist die ICF-Logik in Vertragstext. KI-Doku, die nicht entlang dieser vier Dimensionen strukturiert, erfüllt den Vertragsrahmen nicht.
In der Logopädie fordert die einschlägige Anlage 1 zum §125-Vertrag eine Dokumentation je Behandlungseinheit (konsolidierte Fassung gültig ab 01.05.2026, beim GKV-Spitzenverband abrufbar). Der Punkt, an dem Ambient-Doku-Systeme strukturell an Grenzen kommen, ist die Wirkungsfeststellung. Wirkungsbeobachtung bei Aphasie- oder Schluckstörungs-Patientinnen ist häufig nicht das, was die Patientin sagt, sondern das, was du als Therapeutin in der Behandlung wahrnimmst und zwischen den Terminen reflektierst.
Bei der Blanko-Verordnung (Ergotherapie seit April 2024, Physiotherapie seit November 2024) verschiebt sich die Doku-Last zusätzlich. Die Verlaufsdokumentation muss auch die therapeutische Begründung der Versorgungsentscheidung tragen, nicht nur die Behandlungsbeschreibung.
Therapieberichte an die verordnende Ärztin
In der Physiotherapie ist das Berichtsformat offen. Die offene Berichtsform schützt aber nicht vor inhaltlicher Schwäche, weil keine Struktur den Inhalt zwingt.
In der Ergotherapie ist die prognostische Einschätzung Teil des Berichts. Prognostik ist ableitendes Denken aus dem Verlauf, kein Beschreiben des Verlaufs. Das ist der Berichtsteil, der am schwersten KI-gestützt zu generieren ist, ohne fachlich zu entgleisen.
In der Logopädie ist Anhang A zur Anlage 1 das vertraglich vorgegebene Pflichtformular für den Verordnungsbericht. KI kann hier strukturiert assistieren, weil das Formular die Inhaltsanforderungen vorgibt. Das Risiko liegt dort, wo KI Felder mit plausibel klingenden Inhalten füllt, obwohl die zugrundeliegenden Daten lückenhaft sind.
Für alle drei Berufsgruppen gilt dasselbe Grundprinzip: KI-gestützte Dokumentation muss nicht nur sprachlich korrekt sein, sondern die berufsgruppenspezifische Inhaltslogik des jeweiligen §125-Vertrags abbilden.
Was du in der Praxis als Erstes tun solltest#
Die Auswahl eines KI-Tools für die Heilmittelpraxis folgt nicht der Logik klassischer Praxissoftware. Was im Demo-Termin überzeugt, wird erst im Praxisbetrieb an den drei Rechtsfragen gemessen: Wahrt das Tool das Berufsgeheimnis? Erfüllt es die vertraglichen Inhaltsanforderungen? Bildet es die Beweislogik des Behandlungsvertrags ab?
Datenfluss. Was passiert technisch mit den Patientendaten, sobald sie das Tool erreichen? Welche Server verarbeiten welche Eingabe, welche Unterauftragnehmer sind eingebunden, und werden Eingaben zum Modelltraining verwendet oder ist das vertraglich ausgeschlossen?
Zwei Verträge, nicht einer. Liegen der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO und die Verpflichtungserklärung nach §203 Abs. 4 StGB getrennt vor? Wer nur einen AVV unterschreibt, lässt §203 ungedeckt.
Berufsgruppenspezifische Fachlogik. Trägt das Tool die Inhaltsanforderung deiner Berufsgruppe, oder generiert es sprachlich glatte, aber inhaltlich lückenhafte Texte? In der Ergotherapie etwa verlangt Anlage 1 Ziffer 3 die Dokumentation entlang von Schädigungen, Aktivitäten, Teilhabe und Kontextfaktoren.
Audit-Trail. Welche Funktion des Tools macht sichtbar, dass ein KI-Entwurf vor der Freigabe geprüft und gegebenenfalls korrigiert wurde?
KI-Kompetenz im Team. Wie unterstützt der Anbieter den Aufbau der KI-Kompetenz, die Art. 4 EU AI Act voraussetzt? Schulungsunterlagen, Tool-spezifische Handhabungsregeln, Update-Briefings bei neuen Funktionen.
Blanko-Verordnung. In Ergotherapie- und Physiotherapie-Praxen mit Blanko-Verordnung bildet das Tool nicht nur die Behandlungsbeschreibung ab, sondern auch die therapeutische Begründung der Versorgungsentscheidung.
Wer diese Fragen vor dem Einsatz stellt, stellt sie dem Anbieter. Wer sie danach stellt, stellt sie sich selbst.
Häufige Fragen#
Bin ich überhaupt betroffen, wenn ich KI in meiner Praxis nutze?
- Das hängt davon ab, welche Daten du in das KI-Tool eingibst. Sobald identifizierbare Patientendaten verarbeitet werden, greifen Art. 9 DSGVO und §203 StGB: Du brauchst eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten, einen AVV mit dem Anbieter und eine separate Verpflichtungserklärung nach §203 Abs. 4 StGB. Setzt du KI dagegen ohne Patientenbezug ein, etwa für allgemeine Recherche-Fragen oder Textformulierungen ohne identifizierende Angaben, ist der DSGVO-Pfad deutlich schlanker und §203 greift nicht. Art. 4 EU AI Act zur KI-Kompetenz gilt allerdings unabhängig vom Datentyp.
Darf ich ChatGPT oder Microsoft Copilot für Therapieberichte nutzen?
- Für identifizierbare Patientendaten nein. ChatGPT und Microsoft Copilot liefern in den öffentlichen Tarifen ohne Enterprise-Datenschutzkonfiguration keinen AVV nach Art. 28 DSGVO und keine §203-Verpflichtungserklärung. Pseudonymisierung schützt nicht zuverlässig: In kleinen Patientenkohorten reichen Diagnose, Alter und Stadtteil für eine Reidentifizierung. Was geht: anonymisierte Recherche-Fragen ohne Patientenbezug, allgemeine Textformulierung ohne identifizierende Angaben. Wer KI für Therapieberichte einsetzen will, braucht ein Tool, das einen AVV nach Art. 28 DSGVO und eine separate §203-Verpflichtung mitliefert.
Brauche ich für jedes KI-Tool eine eigene Datenschutz-Folgenabschätzung?
- Nicht zwingend für jedes Tool einzeln. Eine DSFA nach Art. 35 DSGVO ist erforderlich, wenn die Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit sich bringt — bei Gesundheitsdaten ist diese Schwelle schnell erreicht. Entscheidend ist aber die Art der Verarbeitung, nicht die Anzahl der Tools. Setzt du mehrere Tools für denselben Zweck mit vergleichbarem Risikoprofil ein, kann eine gemeinsame DSFA ausreichen. Kommt ein Tool mit neuem Zweck oder deutlich höherem Risiko hinzu, ist eine eigene DSFA fällig. Im Zweifel gilt: lieber einmal mehr dokumentiert als einmal zu wenig.
Wie erkenne ich, ob mein KI-Tool ein Medizinprodukt ist?
- Die Einstufung als Medizinprodukt hängt an der Zweckbestimmung, die der Hersteller in seinen Unterlagen festlegt, nicht an der Art, wie du das Tool in deiner Praxis einsetzt. Der Prüfpfad: CE-Kennzeichnung im Produktdatenblatt suchen, Risikoklasse in den Hersteller-Unterlagen nachschlagen, Konformitätserklärung beim Anbieter anfordern, falls sie nicht öffentlich verfügbar ist.
Wie dokumentiere ich mit KI in einer Ergo- oder Physiotherapie-Praxis mit Blanko-Verordnung?
- Die Blanko-Verordnung greift nur für ausgewählte Diagnosegruppen. Die jeweils gültigen Indikationen sind auf der Vertragsseite des GKV-Spitzenverbandes abrufbar: Verträge nach §125 SGB V. Wo sie zur Anwendung kommt, erfassen Ambient-Doku-Tools, was im Behandlungsraum gesprochen wird. Die therapeutische Begründung für Heilmittelwahl und Frequenz, die die Blanko-Verordnung zusätzlich verlangt, wird selten verbalisiert. Sie entsteht in der fachlichen Reflexion zwischen den Terminen. Konsequenz: Die therapeutische Begründung separat festhalten und beim Gegenlesen des KI-Entwurfs in die Verlaufsdokumentation übernehmen.
Wo du dich vertiefen kannst#
Vier Quellenbereiche, alle nach drei Kriterien ausgewählt: Primärquelle statt Zusammenfassung, Heilmittel-Bezug oder direkte Übertragbarkeit, keine Anbieter- und keine reine Verbandsperspektive.
EU AI Act: Der Originaltext (EUR-Lex)
Der vollständige Verordnungstext steht frei zugänglich auf EUR-Lex. Für den Einstieg empfehlen sich Art. 3 (Begriffsbestimmungen), Art. 4 (KI-Kompetenz) und Art. 50 (Transparenzpflichten). Wer verstehen will, warum Hochrisiko-KI für die meisten Heilmittelpraxen nicht einschlägig ist, liest Art. 22 und Anhang I.
Evidenz zum Dokumentationsaufwand: BMC Medical Informatics und JMIR
Die Meta-Analyse im BMC Medical Informatics and Decision Making fasst 14 gepoolte Studien zusammen und kommt auf einen standardisierten Mittelwertunterschied von -0,72 für die Reduktion des Dokumentationsaufwands. Die PYSA-Studie der Charité, seit 2026 peer-reviewed im JMIR, hat unter Realbedingungen in der stationären Langzeitpflege eine adjustierte Reduktion der Dokumentationszeit um 28 Prozent gemessen. Direkte Outcome-Studien aus Heilmittelpraxen stehen noch aus.
Berufsgruppenspezifische Orientierung: Physio Deutschland, DVE, dbl
Alle drei Berufsverbände haben Themenseiten zum KI-Einsatz. Physio Deutschland hat eine dedizierte Themenseite zu Grundlagen, Praxiseinsatz und rechtlichen Aspekten (u.a. EU AI Act, DSGVO). Der dbl thematisiert Datenschutz, kritischen Umgang mit KI-Ausgaben und Letztverantwortung. Der DVE hat unter seinen Aktuelles-Meldungen Material zu KI und ChatGPT für die Ergotherapie veröffentlicht; ein vergleichbares strukturiertes KI-Programm war dort zuletzt (Stand: Juni 2026) nicht abrufbar.
KI-Kompetenz aufbauen: Bundesnetzagentur Hinweispapier Art. 4
Die Bundesnetzagentur hat ein Hinweispapier zu KI-Kompetenzen nach Art. 4 KI-Verordnung veröffentlicht.

Mehr über Corinna Niebling
Corinna Niebling ist Diplom-Wirtschaftsmathematikerin und begleitet ambulante Heilmittelpraxen bei der Einführung von KI, anbieterneutral und mit Blick auf Datenschutz und Praxisalltag. Ihre Beratungsmethodik basiert auf einer TÜV-zertifizierten AI-Consultant-Ausbildung, ergänzt durch eine akademische Vertiefung an der IU Internationalen Hochschule.
Mehr erfahrenWenn du das für deine Praxis sortieren willst
Wenn die KI in der Dokumentation Mist baut, stehst du als Inhaberin oder Inhaber allein in der Verantwortung. Fehlende AVVs, eine ignorierte ICF-Logik oder fehlerhafte Berichte lassen sich im direkten Gespräch klären. Ein kostenloser Potenzial-Check zeigt, wo deine Praxis steht, was du bereits hast und was noch fehlt.
Wer noch im Recherche-Modus ist, findet auf corinnaniebling.de/ki-fuer-heilmittelpraxen den Überblick über alle Themen, die Heilmittelpraxen beim KI-Einsatz beschäftigen.